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Wir beraten Sie gerne, auch direkt bei Ihnen
vor Ort.
02305 20555
LEISTUNGEN
Wir sind Ihr Partner bei einem Kfz-Unfall und erstellen Gutachten für:
PKW, LKW, Zweiräder aller Art, Young- und Oldtimer, Wohnmobil.
Nur wer unparteiisch und unabhängig ist kann neutral bewerten. Wir sind für sie da!
Unfallgutachten
Unfall und was nun?
Wir beraten Sie kompetent und umfassend über die erforderlichen
Schritte und Maßnahmen.
Rufen Sie uns an und nutzen Sie die jahrelange Erfahrung des Kfz-
Sachverständigenbüro Strauch!
Wozu braucht man überhaupt ein Gutachten?
Nach einem Unfall müssen Sie den enstandenen Schaden der
Versicherung gegenüber beziffern.
Wir stellen das Außmaß der Schäden unabhängig und unparteiisch fest.
Wir schätzen die benötigte Reparaturzeit realistisch ein, damit Sie Ansprüche auf Ausfallentschädigung oder
einen Leihwagen rechtzeitig geltend machen können. Nur so sind Sie im Streitfall auf der sicheren Seite. Denn
wenn der Unfallschaden einmal abgewickelt ist, wird es sehr schwierig sein, nachträglich Ansprüche der
Versicherung gegenüber geltend zu machen. Darüber hinaus beraten wir Sie kompetent über alle weiteren
Schritte und Maßnahmen.
Die Erstellung eines Unfallgutachten ist bei einem unverschuldeten Unfall für Sie kostenlos.
Wertgutachten
Wozu braucht man ein Wertgutachten?
Sie haben besondere, wertsteigernde Umbauten an Ihrem
Fahrzeug vorgenommen (Tuning, Sonderfahrzeuge,
Scenefahrzeuge). Hier ist es besonders wichtig ein Wertgutachten
zu erstellen.
Falls Sie in einen Unfall verwickelt werden, Fahrzeug gestohlen
wurde oder ein Brandschaden vorliegt. Müssen Sie den
tatsächlichen Fahrzeugwert der Versicherung beweisen. Oft muss
der tatsächliche Wert Ihres gebrauchten Fahrzeugs ermittelt
werden zur Vorlage bei Banken, Leasinggesellschaften,
Finanzämtern, zur Einstufung einer Versicherungsprämie, sowie
beim Verkauf oder Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs möchten Sie den genauen Wert wissen.
Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten wird bei Bagatellschäden benötigt. Es wird
von einem Bagatellschaden gesprochen wenn eine
Schadenshöhe von ca. 750€ nicht überschritten wird. Da es
eine gesetzlich vorgeschriebene Schadensminderungpflicht
gibt, wird in diesem Fall ein vollumfängliches Unfallgutachten
und die dazugehörigen Kosten nicht erstattet
Oldtimerbewertung
Wann wird eine Oldtimerbewertung benötigt?
Wenn das Fahrzeug aufgrund eines Ereignisses nicht mehr zu
Begutachtung zur Verfügung steht, ist es schwierig, den Wert des
Fahrzeugs der Versicherung gegenüber zu beweisen. Insbesondere
ist dies wichtig, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder ein
Brandschaden vorliegt. Auch wenn ein nicht verschuldetes
Schadensereignis eintritt, dient eine Oldtimerbewertung als
Wertnachweis für die gegnerische Versicherung. Eine
Oldtimerbewertung dient in erster Linie der Darlegung des erhöten
Wertes Ihres Fahrzeugs. Empfehlenswert ist dies für Fahrzeuge in
seltenem Originalzustand oder bei aufwendig durchgeführten Restaurationsarbeiten. In einer detaillierten
Oldtimerbewertung wird Ihr Fahrzeug ausführlich beschrieben. Hierbei richtet man sich nach folgenden Kriterien:
•
Wartungszustand, also ob das Fahrzeug auch einer regelmäßigen Wartung unterzogen wird.
•
Wert des Fahrzeuges auf nationalen, internationalen Märkten
•
Zustand des Fahrzeuges durch Pflege (Pflegezustand)
•
Fahrzeugalter mindestens 30 Jahre alt oder älter
•
Laufleistung (Kilometerstand, Motorleistung)
•
Original Zubehör und Sonderausstattung
•
Originalgetreue Restaurationsarbeiten
•
Originalgetreue Umbauten
•
Ausstattung